Ratgeber
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen 2026: Bis zu 1.200 € zurück
Wussten Sie, dass Sie 20% Ihrer Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abziehen können? Bis zu 1.200 € pro Jahr. Auch wenn Sie EU-Handwerker beauftragen. Hier erfahren Sie genau, was absetzbar ist, welche Fehler Sie vermeiden müssen und wie Sie die Steuerermäßigung richtig geltend machen.
Das Wichtigste in Kürze
- 1.20% der Arbeitskosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen — kein Freibetrag, sondern echte Steuerersparnis.
- 2.Maximum: 1.200 €/Jahr (entspricht 6.000 € Arbeitskosten). Gilt pro Haushalt, nicht pro Person.
- 3.Nur Arbeitskosten absetzbar — Material, Waren und Geräte nicht. Rechnung muss getrennt ausweisen.
- 4.Nur Überweisung — Barzahlung ist NICHT absetzbar, auch nicht mit Quittung.
- 5.Auch EU-Handwerker absetzbar — Herkunft spielt keine Rolle, solange die Rechnung stimmt.
Die rechtliche Grundlage: §35a EStG
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist in §35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Die wichtigsten Punkte:
Wichtig: Die 1.200 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen — nicht vom zu versteuernden Einkommen. Das bedeutet: Wenn Sie 1.200 € Steuerermäßigung haben, zahlen Sie 1.200 € weniger Steuern. Das ist deutlich wertvoller als ein Freibetrag.
Was zählt als Handwerkerleistung?
Absetzbar sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem Haushalt:
Absetzbar
- Badsanierung und WC-Renovierung
- Malerarbeiten (innen und außen)
- Bodenbeläge verlegen (Fliesen, Parkett, Laminat)
- Fenster und Türen austauschen
- Dachsanierung und Dachdämmung
- Heizungserneuerung und Wartung
- Elektroinstallation und Modernisierung
- Fassadensanierung und Wärmedämmung
- Schornsteinfeger-Leistungen
- Gartenarbeiten (Zaun, Terrasse, Pflaster)
- Schädlingsbekämpfung
- Aufzugsreparatur und TÜV-Prüfung
Was zählt als "Arbeitskosten"?
- Lohnkosten der Handwerker
- Anfahrtskosten (auch bei EU-Firmen)
- Maschinenkosten (z.B. Gerüst, Bagger)
- Entsorgungskosten (Bauschutt, Altmaterial)
- Verbrauchsmittel (Schmierstoffe, Reiniger — nicht Baumaterial)
NICHT absetzbar:
- Materialkosten (Fliesen, Farbe, Rohre etc.)
- Geräte und Waren
- Gutachterkosten
Was ist NICHT absetzbar?
- Neubau eines Gebäudes: §35a gilt nur für bestehende Gebäude. Erst ab Bezug können Handwerkerleistungen abgesetzt werden.
- Herstellungskosten: Anbau, Aufstockung, Erweiterung der Wohnfläche — das ist "Herstellung", nicht "Erhaltung".
- Außerhalb des Haushalts: Die Arbeiten müssen in/an Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück stattfinden.
- Gewerbliche Nutzung: Nur der privat genutzte Teil ist absetzbar. Arbeitszimmer anteilig.
- Öffentlich geförderte Maßnahmen: Wenn Sie KfW-Zuschüsse erhalten, können Sie dieselben Kosten NICHT zusätzlich nach §35a absetzen (Doppelförderungsverbot).
- Barzahlung: Absolut ausgeschlossen. Auch mit Quittung, auch bei kleinen Beträgen.
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So muss die Rechnung aussehen
Das Finanzamt prüft die Rechnung genau. Folgende Punkte müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Handwerkers/der Firma
- Steuernummer oder USt-IdNr. der Firma
- Leistungsbeschreibung — was wurde gemacht?
- Leistungsort — Ihre Adresse (= im Haushalt)
- Getrennte Ausweisung von Arbeitskosten und Materialkosten
- Rechnungsdatum und -nummer
- Zahlungsnachweis — Kontoauszug mit Überweisungsbeleg
Beispiel: Korrekte Rechnung einer Badsanierung
Pos. 1: Demontage Altbad (Arbeit) — 1.800 €
Pos. 2: Fliesenverlegung (Arbeit) — 2.400 €
Pos. 3: Sanitärinstallation (Arbeit) — 1.600 €
Pos. 4: Anfahrt + Entsorgung — 400 €
Arbeitskosten gesamt: 6.200 €
Pos. 5: Fliesen (Material) — 1.800 €
Pos. 6: Sanitärobjekte (Material) — 2.200 €
Materialkosten gesamt: 4.000 €
Absetzbar nach §35a: 6.000 € × 20% = 1.200 €
Sonderfall: EU-Handwerker steuerlich absetzen
Ja, auch Leistungen von EU-Handwerkern sind absetzbar. Die Herkunft der Firma spielt keine Rolle — entscheidend ist, dass die Arbeiten in Ihrem deutschen Haushalt stattfinden.
Voraussetzungen bei EU-Firmen
- Rechnung mit allen Pflichtangaben (s.o.)
- Arbeitskosten getrennt ausgewiesen
- Zahlung per Überweisung (auch auf ausländisches Konto OK)
- Leistungsort = Ihr Haushalt in Deutschland
Tipp: EU-Firmen mit deutscher Steuernummer
Viele tschechische und polnische Grenzfirmen haben bereits eine deutsche Steuernummer. Das macht die Rechnung identisch mit einer deutschen — das Finanzamt hat keine Nachfragen. Bei bauenX achten wir darauf, dass die Rechnungsstellung steuerkonform erfolgt.
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Die 5 häufigsten Fehler
- Barzahlung — Der Klassiker. Auch wenn die Rechnung korrekt ist: Ohne Überweisung keine Absetzbarkeit. Nicht verhandelbar.
- Pauschalrechnung ohne Aufteilung— "Badsanierung komplett: 15.000 €" wird abgelehnt. Arbeitskosten MÜSSEN separat ausgewiesen sein.
- Neubau vs. Renovierung verwechseln — Anbau und Aufstockung sind Herstellungskosten (nicht absetzbar). Erst nach Bezug können Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
- Doppelförderung — Wenn Sie KfW-Zuschüsse für die energetische Sanierung erhalten, können Sie dieselben Kosten nicht auch nach §35a absetzen. Entweder KfW oder §35a — nicht beides.
- Falsches Jahr — Der Zeitpunkt der Zahlung zählt, nicht der Leistungszeitpunkt. Rechnung 2025, Zahlung 2026 = absetzbar in 2026.
Kombination mit anderen Förderungen
| Förderung | Mit §35a kombinierbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| KfW-Zuschuss | Nein | Doppelförderungsverbot. Aber: Nicht geförderte Teilleistungen können absetzbar sein. |
| BAFA-Zuschuss | Nein | Gleiche Regel wie KfW. |
| KfW-Kredit (ohne Zuschuss) | Ja | Ein günstiger Kredit ist keine Förderung im Sinne des Doppelförderungsverbots. |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2) | Ja, separat | Eigener Höchstbetrag (4.000 €). Gartenpflege, Reinigung etc. kommen dazu. |
| EU-Handwerker Ersparnis | Ja | EU-Ersparnis + Steuervorteil stapeln sich. Doppelter Spareffekt. |
Häufige Fragen (FAQ)
Wie trage ich die Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 6 (Handwerkerleistungen). Tragen Sie die Summe der Arbeitskosten ein. Das Finanzamt berechnet die 20% automatisch.
Kann ich die 6.000 € auf mehrere Jahre verteilen?
Nein — die 6.000 € gelten pro Kalenderjahr. Aber: Wenn ein Projekt über den Jahreswechsel geht, können Sie die Rechnungen aufteilen (Teilzahlung 2025, Rest 2026).
Gilt das auch für Mieter?
Ja! Auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen — z.B. Malerarbeiten, Bodenverlegung oder Bad-Modernisierung in der Mietwohnung. Die Nebenkostenabrechnung zählt ebenfalls (Hausmeister, Gartenpflege).
Muss die Firma eine deutsche Steuernummer haben?
Nicht zwingend. Auch Rechnungen von EU-Firmen mit ausländischer Steuernummer sind absetzbar, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Eine deutsche Steuernummer macht es einfacher.
Kann ich bauenX-Rechnungen absetzen?
Ja — bauenX stellt Rechnungen mit getrennter Ausweisung von Arbeitskosten und Material, deutscher USt-ID und allen Pflichtangaben. Für die Steuererklärung optimiert.
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