Ratgeber
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen 2026: Bis zu 1.200 € zurück
Wussten Sie, dass Sie 20% Ihrer Handwerkerkosten direkt von der Steuerschuld abziehen können? Bis zu 1.200 € pro Jahr. Auch wenn Sie Handwerker beauftragen. Hier erfahren Sie genau, was absetzbar ist, welche Fehler Sie vermeiden müssen und wie Sie die Steuerermäßigung richtig geltend machen.
Das Wichtigste in Kürze
- 1.20% der Arbeitskosten werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen — kein Freibetrag, sondern echte Steuerersparnis.
- 2.Maximum: 1.200 €/Jahr (entspricht 6.000 € Arbeitskosten). Gilt pro Haushalt, nicht pro Person.
- 3.Nur Arbeitskosten absetzbar — Material, Waren und Geräte nicht. Rechnung muss getrennt ausweisen.
- 4.Nur Überweisung — Barzahlung ist NICHT absetzbar, auch nicht mit Quittung.
- 5.Auch Handwerker absetzbar — Herkunft spielt keine Rolle, solange die Rechnung stimmt.
Die rechtliche Grundlage: §35a EStG
Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen ist in §35a Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt. Die wichtigsten Punkte:
Wichtig: Die 1.200 € werden direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen — nicht vom zu versteuernden Einkommen. Das bedeutet: Wenn Sie 1.200 € Steuerermäßigung haben, zahlen Sie 1.200 € weniger Steuern. Das ist deutlich wertvoller als ein Freibetrag.
Was zählt als Handwerkerleistung?
Absetzbar sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Ihrem Haushalt:
Absetzbar
- Badsanierung und WC-Renovierung
- Malerarbeiten (innen und außen)
- Bodenbeläge verlegen (Fliesen, Parkett, Laminat)
- Fenster und Türen austauschen
- Dachsanierung und Dachdämmung
- Heizungserneuerung und Wartung
- Elektroinstallation und Modernisierung
- Fassadensanierung und Wärmedämmung
- Schornsteinfeger-Leistungen
- Gartenarbeiten (Zaun, Terrasse, Pflaster)
- Schädlingsbekämpfung
- Aufzugsreparatur und TÜV-Prüfung
Was zählt als "Arbeitskosten"?
- Lohnkosten der Handwerker
- Anfahrtskosten (auch bei EU-Firmen)
- Maschinenkosten (z.B. Gerüst, Bagger)
- Entsorgungskosten (Bauschutt, Altmaterial)
- Verbrauchsmittel (Schmierstoffe, Reiniger — nicht Baumaterial)
NICHT absetzbar:
- Materialkosten (Fliesen, Farbe, Rohre etc.)
- Geräte und Waren
- Gutachterkosten
Was ist NICHT absetzbar?
- Neubau eines Gebäudes: §35a gilt nur für bestehende Gebäude. Erst ab Bezug können Handwerkerleistungen abgesetzt werden.
- Herstellungskosten: Anbau, Aufstockung, Erweiterung der Wohnfläche — das ist "Herstellung", nicht "Erhaltung".
- Außerhalb des Haushalts: Die Arbeiten müssen in/an Ihrer Wohnung oder auf Ihrem Grundstück stattfinden.
- Gewerbliche Nutzung: Nur der privat genutzte Teil ist absetzbar. Arbeitszimmer anteilig.
- Öffentlich geförderte Maßnahmen: Wenn Sie KfW-Zuschüsse erhalten, können Sie dieselben Kosten NICHT zusätzlich nach §35a absetzen (Doppelförderungsverbot).
- Barzahlung: Absolut ausgeschlossen. Auch mit Quittung, auch bei kleinen Beträgen.
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So muss die Rechnung aussehen
Das Finanzamt prüft die Rechnung genau. Folgende Punkte müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des Handwerkers/der Firma
- Steuernummer oder USt-IdNr. der Firma
- Leistungsbeschreibung — was wurde gemacht?
- Leistungsort — Ihre Adresse (= im Haushalt)
- Getrennte Ausweisung von Arbeitskosten und Materialkosten
- Rechnungsdatum und -nummer
- Zahlungsnachweis — Kontoauszug mit Überweisungsbeleg
Beispiel: Korrekte Rechnung einer Badsanierung
Pos. 1: Demontage Altbad (Arbeit) — 1.800 €
Pos. 2: Fliesenverlegung (Arbeit) — 2.400 €
Pos. 3: Sanitärinstallation (Arbeit) — 1.600 €
Pos. 4: Anfahrt + Entsorgung — 400 €
Arbeitskosten gesamt: 6.200 €
Pos. 5: Fliesen (Material) — 1.800 €
Pos. 6: Sanitärobjekte (Material) — 2.200 €
Materialkosten gesamt: 4.000 €
Absetzbar nach §35a: 6.000 € × 20% = 1.200 €
Sonderfall: Handwerker steuerlich absetzen
Ja, auch Leistungen von Handwerkern sind absetzbar. Die Herkunft der Firma spielt keine Rolle — entscheidend ist, dass die Arbeiten in Ihrem deutschen Haushalt stattfinden.
Voraussetzungen bei EU-Firmen
- Rechnung mit allen Pflichtangaben (s.o.)
- Arbeitskosten getrennt ausgewiesen
- Zahlung per Überweisung (auch auf ausländisches Konto OK)
- Leistungsort = Ihr Haushalt in Deutschland
Tipp: EU-Firmen mit deutscher Steuernummer
Viele tschechische und polnische Grenzfirmen haben bereits eine deutsche Steuernummer. Das macht die Rechnung identisch mit einer deutschen — das Finanzamt hat keine Nachfragen. Bei bauenX achten wir darauf, dass die Rechnungsstellung steuerkonform erfolgt.
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Die 5 häufigsten Fehler
- Barzahlung — Der Klassiker. Auch wenn die Rechnung korrekt ist: Ohne Überweisung keine Absetzbarkeit. Nicht verhandelbar.
- Pauschalrechnung ohne Aufteilung— "Badsanierung komplett: 15.000 €" wird abgelehnt. Arbeitskosten MÜSSEN separat ausgewiesen sein.
- Neubau vs. Renovierung verwechseln — Anbau und Aufstockung sind Herstellungskosten (nicht absetzbar). Erst nach Bezug können Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
- Doppelförderung — Wenn Sie KfW-Zuschüsse für die energetische Sanierung erhalten, können Sie dieselben Kosten nicht auch nach §35a absetzen. Entweder KfW oder §35a — nicht beides.
- Falsches Jahr — Der Zeitpunkt der Zahlung zählt, nicht der Leistungszeitpunkt. Rechnung 2025, Zahlung 2026 = absetzbar in 2026.
Kombination mit anderen Förderungen
| Förderung | Mit §35a kombinierbar? | Hinweis |
|---|---|---|
| KfW-Zuschuss | Nein | Doppelförderungsverbot. Aber: Nicht geförderte Teilleistungen können absetzbar sein. |
| BAFA-Zuschuss | Nein | Gleiche Regel wie KfW. |
| KfW-Kredit (ohne Zuschuss) | Ja | Ein günstiger Kredit ist keine Förderung im Sinne des Doppelförderungsverbots. |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen (§35a Abs. 2) | Ja, separat | Eigener Höchstbetrag (4.000 €). Gartenpflege, Reinigung etc. kommen dazu. |
| Handwerker Ersparnis | Ja | EU-Ersparnis + Steuervorteil stapeln sich. Doppelter Spareffekt. |
Häufige Fragen (FAQ)
Wie trage ich die Handwerkerkosten in der Steuererklärung ein?
In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, Zeile 6 (Handwerkerleistungen). Tragen Sie die Summe der Arbeitskosten ein. Das Finanzamt berechnet die 20% automatisch.
Kann ich die 6.000 € auf mehrere Jahre verteilen?
Nein — die 6.000 € gelten pro Kalenderjahr. Aber: Wenn ein Projekt über den Jahreswechsel geht, können Sie die Rechnungen aufteilen (Teilzahlung 2025, Rest 2026).
Gilt das auch für Mieter?
Ja! Auch Mieter können Handwerkerleistungen absetzen — z.B. Malerarbeiten, Bodenverlegung oder Bad-Modernisierung in der Mietwohnung. Die Nebenkostenabrechnung zählt ebenfalls (Hausmeister, Gartenpflege).
Muss die Firma eine deutsche Steuernummer haben?
Nicht zwingend. Auch Rechnungen von EU-Firmen mit ausländischer Steuernummer sind absetzbar, solange alle Pflichtangaben enthalten sind. Eine deutsche Steuernummer macht es einfacher.
Kann ich bauenX-Rechnungen absetzen?
Ja — bauenX stellt Rechnungen mit getrennter Ausweisung von Arbeitskosten und Material, deutscher USt-ID und allen Pflichtangaben. Für die Steuererklärung optimiert.
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