BGB § 631 ff.WerkvertragWerkvertragsrecht
Bürgerliches Gesetzbuch. Definiert Werkleistung, Gewährleistung, Abnahme, Mängel und Gefahr-Übergang. Grundlage jedes bauenX-Vertrags. Sicherheits-Einbehalt 5 Prozent gemäß § 632a.
bauenX bündelt 21 Gewerke unter einem Werkvertrag (BGB § 631). Sie unterschreiben einmal, von der Beratung bis zur Schlussabnahme bleibt bauenX die einzige Vertragspartei.
21
Gewerke
1
Werkvertrag
5J.
Gewährleistung
LV01.00Mission
bauenX ist aus eigener Erfahrung entstanden. Wir haben selbst monatelang auf Handwerker gewartet, unklare Angebote bekommen und niemanden gehabt, der zuständig war. Als Generalunternehmer übernehmen wir die Verantwortung für Ihr gesamtes Projekt. Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis im Werkvertrag, eine einzige Vertragspartei und Termine mit vertraglicher Bauzeit-Zusage.


Vom Team
bauenX
Generalunternehmer
Sanierung · Solar · Hausbau
Bautafel
UG i.G.
bauenX existiert, weil wir die Handwerkersuche selbst als frustrierend erlebt haben.Monatelange Wartezeiten, unklare Angebote, plötzliche Nachträge.Das muss nicht sein.
bauenX ist die Antwort: Ein Werkvertrag, ein Ansprechpartner, ein Festpreis, 21 Leistungen. Von der Beratung bis zur Schlussabnahme übernehmen wir die Verantwortung. Nicht ein Portal, nicht eine App. Ein Bauunternehmen, das liefert.
Jede Anfrage wird schriftlich entgegengenommen. Der Werkvertrag wird direkt mit der bauenX UG geschlossen, abgewickelt nach BGB § 631 mit Festpreisklausel und Sicherungseinbehalt.
bauenX. Festpreis-Werkvertrag.
LV02.00Werte
Wir arbeiten nur mit geprüften Fachbetrieben zusammen. Jedes Bauteam wird persönlich verifiziert: Referenzen, Versicherung, Qualifikationen. Keine Ausnahmen.
Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen. Sie erhalten ein Festpreisangebot und wissen genau, was Sie zahlen, bevor wir anfangen.
Festpreisgarantie, Qualitätskontrolle, rechtliche Absicherung. Wir sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Projekt freuen können, nicht davor fürchten.
Wir behandeln unsere Bauteams mit Respekt. Faire Konditionen, pünktliche Zahlung, klare Kommunikation. Gute Beziehungen = gute Arbeit.
Fakten
LV03.00Ansatz
Hausbau, Solar, Badsanierung, Heizung, Poolbau, statt 5 Firmen suchen, 5 Verträge schließen, 5 Ansprechpartner jonglieren: Ein Vertrag mit bauenX.
Der Preis steht VOR Baubeginn, vertraglich fixiert nach BGB § 631 mit Festpreisklausel, keine Nachträge, keine Überraschungen.
Zahlung nach Baufortschritt: Erst wenn ein Meilenstein abgenommen ist, wird gezahlt. Die letzte Rate nach IHRER Abnahme. 5 Jahre Gewährleistung on top.
Bau-Normen
Bauleistung folgt nicht dem Geschmack des Anbieters, sondern festgelegten Normen. Hier sind die zwölf wichtigsten Standards, denen bauenX-Leistungen folgen, mit Anwendungs-Bereich und Quelle. Damit Sie wissen, woran wir gemessen werden, falls es zu einer Auseinandersetzung kommt.
BGB § 631 ff.WerkvertragBürgerliches Gesetzbuch. Definiert Werkleistung, Gewährleistung, Abnahme, Mängel und Gefahr-Übergang. Grundlage jedes bauenX-Vertrags. Sicherheits-Einbehalt 5 Prozent gemäß § 632a.
BGB § 634aGewährleistung5 Jahre Gewährleistung auf Bauleistungen ab Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln Verlängerung auf 10 Jahre. Mängel-Beseitigung trägt der Auftragnehmer.
VOB/BBauvertragOptional als Bestandteil des Werkvertrags. Regelt Zahlungs-Pläne, Sicherheits-Einbehalt, Bautagebuch, Pönale-Regelungen und Schiedsstelle-Verfahren. Im Zweifel ergänzend zum BGB.
MaBV § 3BauträgerBei Hausbau im Bauträger-Modus 7-stufiger Zahlungs-Plan nach Baufortschritt mit gesetzlich definierten Prozent-Sätzen. Schützt vor Vorab-Zahlung ohne Bau-Leistung.
DIN 18534Bad-SanierungPflicht-Schutzschicht in Dusche und Wannen-Bereich. Definiert Schichten, Anschlüsse zu Boden und Wand, Material-Klassen. bauenX dokumentiert Aufbau in Foto-Doku.
DIN 18365BodenverlegungUntergrund-Prüfung, CM-Messung der Restfeuchte, Trittschall-Anforderung, Toleranzen für Ebenheit. Prüfprotokoll vor Verlege-Beginn.
DIN VDE 0100ElektroinstallationPflicht-Standard für jede Elektro-Installation. FI-Schalter (RCD), Leitungsschutz, Hauptpotentialausgleich. Prüfprotokoll nach DIN VDE 0100-600 als Übergabe-Dokument.
DIN EN 12831HeizungPflicht-Berechnung vor Wärmepumpen- oder Heizungs-Installation. Definiert Wärmebedarf jeder Räumlichkeit. Voraussetzung für hydraulischen Abgleich.
GEGEnergie-EffizienzGesetzlich vorgegebene U-Werte für Außen-Bauteile. Bei energetischer Sanierung sind diese Werte Voraussetzung für BEG-Förderung. Dachdämmung höchstens 0,14 W/m²K, Außenwand 0,20.
RAL-MontageFensterPflicht-Standard für förderfähige Fenster-Montage. Definiert Dampfsperre innen, Schlagregen-Sperre außen, vorkomprimiertes Dichtband. Foto-Dokumentation des Aufbaus.
DGUVArbeitsschutzSicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle. Gerüst-Stellung, Absturz-Sicherung, Schutz-Ausrüstung. Bei Mehrfamilienhaus auch Schutz von Bewohnern und Passanten.
DIN EN 1364-1BrandschutzKlassifizierung von Wand-Aufbauten in F30, F60, F90 oder F120. Bei Brandschutz-Anforderungen System-Aufbau gemäß Hersteller-Zulassung mit Brandschutz-Pass.
Die Normen-Verweise stehen in jedem bauenX-Werkvertrag im Leistungsverzeichnis. Damit Mängel objektiv nach Standard bewertet werden, nicht nach Geschmack.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben, kostenlos und unverbindlich. Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein kostenloses Festpreisangebot.
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