Eine Heizung wird für ein konkretes Gebäude gekauft. Nur vergleichbare Gesamtangebote zeigen, welche Entscheidung sich lohnt.
01 / Preisbasis
Was eine neue Heizung 2026 kostet
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale ermittelte 2026 bundesweite Durchschnittspreise aus Rückmeldungen ihrer Beraterinnen und Berater. Darin sind Entsorgung der alten Technik und betriebsfertiger Anschluss enthalten, neue Heizleitungen und Heizflächen aber nicht. Region, Gebäude und Leistungsumfang können stark abweichen.
| System | Preisanker | Umfang | Zusätzlich prüfen |
|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | 36.000 € | Durchschnitt 2026, inkl. Anschluss und Entsorgung; neue Heizflächen/-leitungen extra | Heizlast, Aufstellort, Schall, Vorlauftemperatur |
| Erdgekoppelte Wärmepumpe | grundstücksabhängig | Gerät plus Sonde oder Kollektor, Erdarbeiten und mögliche Erlaubnis | Geologie, Grundstück, Heizlast, Quelle |
| Gas-Brennwert | 16.000 € | Durchschnitt 2026, inkl. Anschluss und Entsorgung | Gasnetz, künftige Brennstoff- und CO₂-Kosten |
| Wärmenetz | versorgerabhängig | Anschluss und laufender Wärmepreis hängen vom örtlichen Netz ab | Verfügbarkeit, Vertrag, Preisgleitklausel |
Die Zahlen für Luft-Wasser-Wärmepumpe und Gas stammen aus dieser Erhebung. Für Erdreich und Wärmenetz gibt die Tabelle bewusst keine ausgedachte Einheitsspanne vor. Beim Wärmepumpenvergleich zählen außerdem Schall, Heizflächen und Elektroarbeiten. Für Erdwärme muss die Wärmequelle auf dem Grundstück geplant werden.
02 / Wahl
Welches System passt zum Gebäude?
Luft-Wasser-Wärmepumpen brauchen keine Bohrung, aber einen geeigneten Aufstellort. Im Bestand können sie auch mit Heizkörpern funktionieren: Das Fraunhofer ISE maß in 77 Anlagen unterschiedliche, oft gute Jahresarbeitszahlen und fand keinen Zusammenhang zwischen Baujahr allein und Effizienz. Erdgekoppelte Systeme erreichten in diesem Feldtest einen höheren Durchschnitt, erfordern aber eine geeignete Fläche oder Bohrung. Einen sachlichen Überblick über die Bauarten gibt die Verbraucherzentrale.
Gas ist nach der Gesetzesänderung wieder als Neuinstallation möglich; die laufenden Kosten hängen von Brennstoffpreis, Netzpreisen und weiteren gesetzlichen Anforderungen ab. Wärmenetze sind nur dort eine Option, wo ein Anschluss verfügbar ist. Hier entscheiden der konkrete Vertrag, Grundpreis und Preisgleitklauseln. Lassen Sie sich keine Entscheidung allein aus dem Gerätepreis ableiten.
- 1. Wie viel Wärme braucht jeder Raum am kalten Auslegungstag?
- 2. Welche Vorlauftemperatur benötigen die vorhandenen Heizflächen?
- 3. Welche zusätzlichen Arbeiten sind im Preis enthalten?
- 4. Wie verändert sich die Jahresrechnung bei anderen Energiepreisen?
03 / Betriebskosten
Die Jahreskosten nachvollziehbar rechnen
Bei einer Wärmepumpe teilen Sie den jährlichen Wärmebedarf durch die prognostizierte Jahresarbeitszahl und multiplizieren den Strombedarf mit Ihrem Tarif. Bei 18.000 kWh Wärme, JAZ 3,4 und angenommenen 30 ct/kWh sind das rund 1.590 € Stromkosten pro Jahr. Wartung und Finanzierung fehlen in dieser Rechnung. Der reale Wert kann erheblich abweichen.
Rechenwerkstatt / laufende Kosten
Was die Effizienz im Jahr verändert
Stellen Sie Ihren Wärmebedarf, die angenommene Jahresarbeitszahl und den Strompreis ein. Die Rechnung zeigt nur den Strom für die Heizung; Grundpreis, Wartung und künftige Preisänderungen kommen hinzu.
Ihr Rechenbeispiel
Geschätzter Stromverbrauch
5.294 kWh/JahrReine Stromkosten
1.588 € / JahrBei derselben Wärmemenge und einer JAZ von 2,6 wären es rund 2.077 € Stromkosten. Das ist ein Vergleich zweier Annahmen, keine Einsparzusage gegenüber einer bestehenden Heizung.
Formel: Wärmebedarf ÷ JAZ = Stromverbrauch; Stromverbrauch × Strompreis = Stromkosten. Eine belastbare Prognose braucht die Heizlast, das Gebäude und die geplante Anlage.
Für Gas müssen Wärmebedarf, Kesselwirkungsgrad, Grundpreis und Tarif berücksichtigt werden; für ein Wärmenetz dessen Arbeitspreis, Grundpreis und Anpassungsklausel. Ein pauschaler Vergleich wie „Gas 3.000 €, Wärmepumpe 1.200 €“ ist ohne gleiche Gebäude- und Tarifannahmen nicht belastbar. Eine PV-Anlage kann Strom beisteuern, deckt den winterlichen Heizbedarf aber nicht automatisch.
04 / Rechtslage
Was das GModG seit Juli 2026 ändert
Die Bundesregierung erklärt, dass die bundesweite pauschale 65-%-Vorgabe für neue Heizungen mit Wirkung vom 29. Juli 2026 entfallen ist. Eigentümer können wieder zwischen unterschiedlichen Heizsystemen wählen. Damit ist die Entscheidung aber nicht folgenfrei: Für fossile Brennstoffe sind künftige Beimischungsregeln und die Betriebskosten relevant. Auch Landesrecht und örtliche Vorgaben können eine Rolle spielen.
Eine funktionierende Heizung muss nicht allein wegen ihres Alters sofort getauscht werden. Bei Defekt, Umbau oder Vertragsschluss sollten Sie die für Ihr Gebäude geltende aktuelle Rechtslage prüfen lassen. Eine Förderung ist eine separate Frage: Nicht jedes erlaubte System ist nach KfW 458 förderfähig.
05 / Zuschuss
KfW 458 ohne falschen Höchstbetrag rechnen
Für förderfähige klimafreundliche Heizungen nennt die KfW 458 30 % Grundförderung. Unter Bedingungen kommen Boni hinzu. Seit Juli 2026 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 %; die Gesamtquote ist regulär auf 70 % begrenzt, in bestimmten Einkommensfällen auf 80 %. Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW höchstens 28.000 € förderfähige Kosten. Ein teureres Angebot erhöht diesen Deckel nicht.
Beispiel / nur Grundförderung
28.000 € × 30 % = 8.400 €
Bei einem Vorhaben über 36.000 € und 28.000 € ansetzbaren Kosten ergäben sich im Beispiel 8.400 € Zuschuss und 27.600 € Eigenanteil. Das setzt vollständige Förderfähigkeit voraus und ist keine Zusage. Zusätzliche Boni hängen von Eigentum, Nutzung, Einkommen und alter Heizung ab.
Die Reihenfolge: Fachplanung, Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung, Bestätigung zum Antrag, Antrag vor Vorhabenbeginn und dann Umsetzung nach Förderzusage. Den aktuellen Ablauf beschreibt die KfW. Unterschreiben Sie keinen unbedingten Auftrag in der Annahme, die Förderung komme automatisch.
06 / Vorgehen
Vom alten Kessel zum belastbaren Angebot
Für eine brauchbare Anfrage reichen zunächst Baujahr, Wohnfläche, bisherige Heizung und Jahresverbrauch, Heizkörper oder Flächenheizung sowie Fotos von Heizraum und Aufstellort. Der Partnerbetrieb ergänzt die technische Prüfung vor Ort.
07 / Häufige Fragen
Worauf es noch ankommt
Muss eine alte Gasheizung sofort raus?
Nicht allein wegen ihres Alters. Lassen Sie Defekt, technische Pflichten und die aktuelle Rechtslage für Ihr Gebäude prüfen. Eine frühzeitige Planung schafft mehr Auswahl.
Geht eine Wärmepumpe ohne Fußbodenheizung?
Ja, häufig. Heizlast, ausreichend große Heizkörper und Vorlauftemperatur sind entscheidend. Eine pauschale 55-°C-Grenze oder feste Sparquote ersetzt die Planung nicht.
Was ist bei drei Angeboten vergleichbar?
Nur der gleiche Leistungsumfang: Gerät, Demontage, Elektrik, Hydraulik, Heizflächen, Inbetriebnahme und offen ausgewiesene Zusatzarbeiten.
Quellen / September 2026
Worauf diese Entscheidungshilfe beruht
Preise: Verbraucherzentrale Energieberatung 2026. Effizienz im Bestand: Fraunhofer ISE. Rechtslage: Bundesregierung zum GModG. Förderung: KfW 458. Die Rechenbeispiele sind keine individuelle Planung und keine Förderzusage.
Was kostet das bei Ihnen?
Die Spannen oben sind Richtwerte. Den Preis für Ihr Vorhaben nennt Ihnen der Betrieb, der es sich ansieht. Beschreiben Sie es kurz, Sie erhalten bis zu drei Angebote zum Vergleich. Für Sie kostenlos.
Kostenlos · unverbindlich · höchstens drei Betriebe je Anfrage
