Bei Erdwärme kauft man nicht nur eine Wärmepumpe. Man erschließt zuerst die Quelle – und genau dort unterscheiden sich Grundstücke und Angebote.
01 / Preis
Was kostet die gesamte Erdwärmepumpe?
Eine Finanztip-Übersicht nennt auf Basis von Verbraucherzentrale- und co2online-Daten eine große Spanne von 11.000 bis 47.000 €. Die zugrunde liegenden Einzelwerte zur Erschließung stammen aus 2025. Für ein konkretes Vorhaben im September 2026 ist das nur eine historische Orientierung, kein aktueller Festpreis. Bohrung, Boden, Zugänglichkeit, Heiztechnik und Umbauten können den Gesamtpreis erheblich verändern.
Der oft zitierte Preis „pro Bohrmeter“ ist kein Gesamtpreis. Er kann Baustelleneinrichtung, geologische Risiken, Verfüllung, Leitungen, behördliche Unterlagen oder Gartenwiederherstellung auslassen. Fordern Sie einen Gesamtpreis vor Förderung mit klar ausgewiesenen Eventualpositionen. Zum Vergleich mit einer Luftanlage hilft der Luft-Wärmepumpen-Ratgeber.
02 / Wärmequelle
Sonde oder Kollektor – das Grundstück entscheidet
Eine Erdsonde nutzt vertikale Bohrungen. Sie braucht wenig Fläche, aber Zugang für ein Bohrgerät und eine sorgfältige Auslegung. Flächenkollektoren liegen oberflächennah und brauchen deutlich mehr freie, unversiegelte Fläche. Darüber sollten später keine Gebäude oder versiegelten Flächen geplant werden. Die Verbraucherzentrale Energieberatung beschreibt diese Unterschiede und nennt die Heizlast als Grundlage der Dimensionierung.
| Frage | Erdsonde | Kollektor |
|---|---|---|
| Platz | Kleine Oberfläche, Bohrgerät braucht Zufahrt | Große dauerhaft freie Fläche |
| Erdarbeit | Bohrung, Verfüllung, Sondenanschluss | Aushub, Rohrverlegung, Wiederherstellung |
| Vorprüfung | Geologie, Schutzgebiet, Anzeige/Erlaubnis | Heizlast, verfügbare Fläche, Boden und ggf. Erlaubnis |
Eine pauschale Tiefe wie „immer 100 Meter“ ist keine Planung. Zahl und Tiefe der Sonden hängen laut Verbraucherzentrale von Geologie und Heizlast ab. Genauso wenig ist eine feste Kollektorfläche für jedes Haus seriös.
03 / Behörde
Vor der Bohrung Zuständigkeit und Erlaubnis klären
Für Erdwärme gibt es kein einheitliches Bundesverfahren. Das Umweltbundesamt weist auf länderspezifische Regeln hin. Nach Angaben der Verbraucherzentrale sind Sondenbohrungen anzuzeigen; je nach Standort ist zusätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Auch Kollektoren können im Einzelfall eine Genehmigung brauchen, etwa bei Grundwasserkontakt oder im Schutzgebiet.
- 1. Zuständige untere Wasserbehörde und Landeskarte ermitteln.
- 2. Schutzgebiet, geologische Beschränkungen und bestehende Leitungen prüfen.
- 3. Im Angebot festhalten, wer Anzeigen, Anträge und Nachweise übernimmt.
- 4. Erst nach positiver Standortprüfung die Quelle endgültig dimensionieren und terminieren.
Die Behörde und die Fachplanung entscheiden über den Standort. Die alte Aussage „immer Bergbehörde“ greift zu kurz und kann im konkreten Bundesland falsch sein.
04 / Betrieb
Höhere Effizienz ist kein automatischer Preisvorteil
Im Fraunhofer-Feldtest mit 77 Bestandsanlagen erreichten erdgekoppelte Systeme im Mittel eine JAZ von 4,3, Luft-Wasser-Systeme 3,4. Die Gruppen sind keine zwei Anlagen am selben Haus; der Unterschied darf nicht direkt als garantierte Ersparnis verkauft werden.
Beispiel / gleiche Wärmeabgabe
≈ 4.190 kWh
18.000 kWh Wärme ÷ JAZ 4,3
≈ 1.256 €
bei angenommenen 30 ct/kWh Strom
Nur ein Rechenbeispiel, keine Kostenprognose. Tarif, Wärmebedarf und tatsächliche JAZ können abweichen; Wartung und Finanzierung sind nicht enthalten.
Für eine wirtschaftliche Entscheidung vergleichen Sie Mehrkosten der Erdquelle mit realistisch erwartbaren Stromkosten über denselben Zeitraum. Eine pauschale Amortisation in acht oder zwölf Jahren ist ohne zwei vollständige Angebote und Gebäudedaten nicht haltbar.
05 / Ausschreibung
Ein vollständiges Angebot in sechs Teilen
Vergleichen Sie Sonde und Kollektor erst, wenn beide Angebote denselben Heizbedarf und denselben Umfang abdecken. Besonders die Schnittstelle zwischen Bohrbetrieb und Heizungsbetrieb muss schriftlich geklärt sein.
Fragen Sie außerdem, wer geologische Mehrkosten trägt, falls die geplante Bohrung so nicht möglich ist. Eine alternative Wärmequelle sollte vor Vertragsabschluss besprochen werden.
06 / KfW 458
Förderung nach demselben Maßstab prüfen
Für eine förderfähige Erdwärmepumpe nennt die KfW 458 30 % Grundförderung. Bedingte Boni und Förderhöchstbeträge gelten wie bei anderen geförderten Heizsystemen. Für die erste Wohneinheit zählen derzeit höchstens 28.000 € förderfähige Kosten; die maximale Quote liegt regulär bei 70 %, in bestimmten Einkommensfällen bei 80 %. Ein hoher Bohrpreis erhöht diesen Deckel nicht.
Für den Antrag brauchen Sie vorab einen Vertrag mit Förderbedingung und eine Bestätigung zum Antrag; der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der KfW. Der Wärmepumpen-Haupt-Ratgeber erklärt die Reihenfolge ausführlich.
07 / Fragen
Kurz vor der Entscheidung
Ist eine Erdwärmepumpe im Altbau sinnvoll?
Sie kann es sein. Heizlast, Heizflächen und die nötige Vorlauftemperatur sind entscheidend. Der Fraunhofer-Feldtest fand keinen Zusammenhang zwischen Baujahr und Effizienz allein.
Brauche ich immer eine Tiefenbohrung?
Nein. Bei geeigneter großer, freier Fläche können Kollektoren möglich sein. Die Fachplanung muss Boden und Heizlast prüfen.
Wie tief muss eine Sonde sein?
Es gibt keine allgemeingültige Tiefe. Geologie und erforderliche Wärmeleistung bestimmen Anzahl und Tiefe der Bohrungen.
Quellen / September 2026
Daten und Grenzen
Grundstück und Technik: Verbraucherzentrale Energieberatung und Umweltbundesamt. Gemessene Effizienz: Fraunhofer ISE. Preisrahmen aus einer älteren Übersicht: Finanztip. Förderung: KfW 458. Für Ihr Grundstück zählen aktuelle Fachplanung und ein vollständiges Angebot.
Was kostet das bei Ihnen?
Die Spannen oben sind Richtwerte. Den Preis für Ihr Vorhaben nennt Ihnen der Betrieb, der es sich ansieht. Beschreiben Sie es kurz, Sie erhalten bis zu drei Angebote zum Vergleich. Für Sie kostenlos.
Kostenlos · unverbindlich · höchstens drei Betriebe je Anfrage
