Nullsteuersatz für begünstigte PV
aktivVorteil
0 Prozent
Für begünstigte PV-Anlagen gilt auf Module, wesentliche Komponenten und Installation der Umsatzsteuersatz von null Prozent. Prüfen Sie die Voraussetzungen im konkreten Angebot.
Quelle: Bundesfinanzministerium, PV-FAQ

