Erst die Maßnahme, dann das Programm.
Förderquoten sind keine Rabatte auf die gesamte Sanierung. Wenn Sie Dach, Fenster, Heizung und Bad zusammen erneuern, muss jede förderfähige Position dem passenden Programm zugeordnet werden. Reine Schönheitsreparaturen wie Anstrich oder neue Bodenbeläge werden durch die energetischen Programme nicht automatisch gefördert.
BAFA · BEG EM
Gebäudehülle & Anlagentechnik
15 % Basis
Für geeignete Dämmung, Fenster oder Lüftung. Der iSFP-Bonus gilt seit Juli 2026 nur oberhalb einer Mindestinvestition; technische Anforderungen vorab prüfen.
Aktuelle Bedingungen prüfen ↗KfW · 458
Klimafreundliche Heizung
30 % Basis; Boni unter Bedingungen
Die Boni hängen unter anderem von Selbstnutzung, alter Heizung und Einkommen ab. Für die erste Wohneinheit zählen höchstens 28.000 € förderfähige Kosten.
Aktuelle Bedingungen prüfen ↗Finanzamt · § 35c EStG
Energetische Sanierung
20 % über drei Jahre
Steuerermäßigung für ein selbst genutztes, mindestens zehn Jahre altes Gebäude; höchstens 40.000 € je Objekt. Nicht für dieselbe Maßnahme zusätzlich zum Zuschuss.
Aktuelle Bedingungen prüfen ↗Pflegekasse / KfW
Barrierearmer Umbau
bis 4.180 € bei Pflegegrad
Die Pflegekasse prüft wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad 1–5. Für den KfW-Zuschuss 455-B gilt derzeit ein Antragstopp.
Aktuelle Bedingungen prüfen ↗Für den KfW-Zuschuss 455-B können derzeit keine neuen Anträge gestellt werden. Frühere Förderbeträge sind deshalb kein sinnvoller Abzug in einer heutigen Kostenrechnung.
Renovierung– was kostet das bei Ihnen?
Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was Ihr Vorhaben kostet, rechnet der Betrieb, der es sich ansieht: kurz beschreiben, bis zu drei Angebote vergleichen. Für Sie kostenlos.
BAFA: Hülle, Lüftung und Optimierung.
Für förderfähige Einzelmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik nennt die BAFA-Förderübersicht 15 Prozent Zuschuss. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben erhöhen. Seit dem 21. Juli 2026 greift sein zusätzlicher Fünf-Prozent-Bonus beim Einfamilienhaus aber erst für den Betrag über 30.000 Euro förderfähiger Investition im jeweiligen Antrag. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt die Schwelle.
Beispiel des Ministeriums: Bei 20.000 Euro förderfähigen Ausgaben ergeben 15 Prozent 3.000 Euro Zuschuss; der iSFP bringt dafür keinen Zusatzbonus. Bei 60.000 Euro ergeben 15 Prozent 9.000 Euro und weitere 5 Prozent auf die 30.000 Euro oberhalb der Schwelle 1.500 Euro – zusammen 10.500 Euro, effektiv 17,5 Prozent. Das ist ein Förderbeispiel, keine Zusage für ein konkretes Haus. Technische Werte, Nachweise und Kostenobergrenzen müssen passen.
Ein iSFP ist kein universeller Bonus für jede Bauleistung. Die Energieberatung für Wohngebäude wird derzeit mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bezuschusst, bei Ein- und Zweifamilienhäusern höchstens 650 Euro. Lassen Sie sich Honorar und den eigenen Anteil schriftlich nennen.
KfW 458: Der Vertrag kommt vor dem Antrag.
Seit dem 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung für eine förderfähige Heizung 30 Prozent. Für selbst nutzende Eigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent und ein vom Haushaltseinkommen abhängiger Bonus von 10 bis 40 Prozent hinzukommen. Insgesamt sind höchstens 80 Prozent möglich. Die KfW setzt für die erste Wohneinheit derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten an. Für diesen besonderen 80-Prozent-Fall ergibt sich rechnerisch eine Obergrenze von 22.400 Euro, aber keineswegs ein pauschaler Anspruch.
Die richtige Reihenfolge bei KfW 458
- Heizung und förderfähige Kosten mit einem Partnerbetrieb planen.
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage schließen.
- Antrag im Portal „Meine KfW“ vor Beginn des Vorhabens stellen.
- Erst nach Klärung der Förderung mit der Ausführung beginnen; Nachweise für die Auszahlung sichern.
Die oft wiederholte Regel „erst nach dem Bewilligungsbescheid unterschreiben“ ist für dieses Programm falsch: Die KfW verlangt den bedingten Vertrag mit dem ausführenden Betrieb bereits vor dem Antrag. Der Vertrag muss den geplanten Umsetzungszeitraum nennen. Die Förderbedingung muss von Anfang an wirksam vereinbart sein; sie lässt sich nicht nach einem unbedingten Auftrag rückwirkend ergänzen.
Steuer: die Alternative prüfen.
Nach § 35c EStG können Eigentümer bei einem selbst genutzten Gebäude, das zu Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, für bestimmte energetische Arbeiten insgesamt 20 Prozent der begünstigten Ausgaben als Steuerermäßigung über drei Jahre geltend machen. Der Höchstbetrag liegt bei 40.000 Euro je Objekt. Sie brauchen unter anderem die vorgeschriebene Fachunternehmerbescheinigung und eine unbare Zahlung.
Rechenbeispiel: Eine qualifizierende Dämmung kostet 24.000 Euro. 20 Prozent entsprechen 4.800 Euro Steuerermäßigung, verteilt über drei Jahre nach den gesetzlichen Anteilen 7, 7 und 6 Prozent. Die tatsächlich nutzbare Entlastung hängt von Ihrer Steuerschuld ab. Für dieselbe Maßnahme dürfen Zuschuss und § 35c nicht doppelt genutzt werden; vergleichen Sie beide Wege vor dem Antrag.
Für nicht energetisch geförderte Handwerkerarbeiten kann unter Voraussetzungen § 35a EStG relevant sein: 20 Prozent des ausgewiesenen Arbeitslohns, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Material zählt dabei nicht. Auch hier dürfen dieselben Kosten nicht doppelt angesetzt werden.
Barrierefrei umbauen: Status vor Kalkulation prüfen.
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme bis zu 4.180 Euro gewähren, wenn die häusliche Pflege oder Selbstständigkeit dadurch erleichtert wird. Das gilt etwa für einen geeigneten Badumbau; der Anspruch hängt vom Einzelfall und Antrag ab. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt die Voraussetzungen.
Der KfW-Zuschuss 455-B für Barrierereduzierung hatte 2026 erneut Fördermittel, nimmt aber inzwischen keine neuen Anträge mehr an. Bestehende Zusagen bleiben gültig. Kalkulieren Sie ein neues Projekt daher zunächst ohne diesen Zuschuss und prüfen Sie den Programmstatus unmittelbar vor Beauftragung erneut.
Sechs Fragen, bevor Sie Angebote vergleichen.
- Welche Arbeiten sind energetische Maßnahmen und welche reine Renovierung?
- Welche technischen Mindestwerte und Nachweise fordert das Programm²
- Ist ein Energieeffizienz-Experte nötig, und wer bezahlt ihn?
- Stehen der bedingte Vertrag und der Antrag in der richtigen Reihenfolge?
- Sind alle förderfähigen Nebenarbeiten im Angebot getrennt ausgewiesen?
- Ist der Steuerweg für genau diese Maßnahme günstiger als der Zuschuss?
Preise und Förderregeln ändern sich. Lassen Sie die konkrete Förderfähigkeit von der zuständigen Stelle oder einem qualifizierten Energieeffizienz-Experten prüfen, bevor Sie mit einem Zuschuss als festem Finanzierungsposten rechnen.
Ein Projekt, getrennte Kosten und ein belastbarer Zahlungsplan.
Bei Dachausbau, neuem Bad oder Fassadenrenovierung ist nur ein Teil der Rechnung energetisch förderfähig. Teilen Sie Angebot und Rechnung nachvollziehbar in Maßnahmen und notwendige Nebenarbeiten auf. Ein Zuschuss für Dämmung ist kein Zuschuss für jede neue Innenausstattung. Die Zuordnung sollte der Energieeffizienz-Experte vor dem Antrag mit dem Betrieb abstimmen.
Planen Sie den Eigenanteil zunächst ohne unbestätigte Boni und beachten Sie, wann Rechnungen bezahlt werden müssen und wann der Zuschuss tatsächlich ausgezahlt wird. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht und kein Rechtsanspruch besteht. Programmvoraussetzungen, Bescheid und Auszahlungsvoraussetzungen sind getrennte Prüfungen.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bei KfW 458 gilt für selbst genutztes Wohneigentum und hängt von der zu ersetzenden Heizung ab. Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und den vorgesehenen Nachweisen; Bruttolohn oder Monatsnetto sind keine gleichwertigen Zahlen. Bei den neuen Einkommensbonusregeln sind außerdem die auf der Programmseite genannten Nachweis- und Bearbeitungsabläufe zu beachten.
Bei BEG-Maßnahmen an der Gebäudehülle den vom Programm geforderten bedingten Liefer- oder Leistungsvertrag mit geplantem Umsetzungstermin und die technische Projektbeschreibung vor dem Antrag vorbereiten. Weder ein unbedingter Auftrag noch ein nachträglich ergänzter Fördervorbehalt lässt sich durch eine spätere Rechnung heilen.
Häufige Fragen
Kann ich den Vertrag erst nach dem Antrag unterschreiben?
Für KfW 458 wird der Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Förderbedingung und geplantem Umsetzungszeitraum bereits vor dem Antrag benötigt. Die Bedingungen für das gewählte Programm müssen von Anfang an im Vertrag stehen.
Sind 80 Prozent Heizungszuschuss für jeden erreichbar?
Nein. Die reguläre Obergrenze beträgt 70 Prozent. 80 Prozent gelten nur unter den besonderen Voraussetzungen des 40-Prozent-Einkommensbonus. Selbstnutzung, Einkommen, alte Heizung, förderfähige Kosten und Bescheid entscheiden.
Kann ich für dieselbe Dämmung Zuschuss und Steuerermäßigung nutzen?
Eine doppelte Begünstigung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen. Vor dem Antrag vergleichen, welcher Weg passt, und die Voraussetzungen sowie die tatsächlich nutzbare Steuerschuld berücksichtigen.
Primärquellen und Stand.
Geprüft am 26. September 2026: BAFA-Förderübersicht, BMWE zum neuen iSFP-Bonus, KfW-Heizungsförderung, KfW 455-B, § 35c EStG, Pflegekassen-Zuschuss und BAFA-Energieberatung. Verbindlich sind die jeweils aktuellen Programme und Bescheide.
Was kostet das bei Ihnen?
Die Spannen oben sind Richtwerte. Den Preis für Ihr Vorhaben nennt Ihnen der Betrieb, der es sich ansieht. Beschreiben Sie es kurz, Sie erhalten bis zu drei Angebote zum Vergleich. Für Sie kostenlos.
Kostenlos · unverbindlich · höchstens drei Betriebe je Anfrage
