Ratgeber
Förderung Sanierung 2026: Alle Zuschüsse & Steuervorteile im Überblick
BAFA-Zuschüsse bis 20 %, KfW-Heizungsförderung bis 70 %, steuerliche Absetzbarkeit bis 40.000 €: Die Förderlandschaft für die Sanierung ist umfangreich. Dieser Ratgeber zeigt alle Zuschussprogramme, die zulässigen Kombinationen, den Energieausweis, die Handwerkersuche und die typischen Fehler.
Das Wichtigste in Kürze
- KfW 458: Zuschuss bis 70 % für den Heizungstausch (max. 21.000 € bei Wärmepumpe)
- BAFA: 15-20 % Zuschuss für Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung)
- KfW 455-B: Zuschuss bis 6.250 € für barrierefreien Umbau
- iSFP-Bonus: +5 % auf alle BAFA-Einzelmaßnahmen mit individuellem Sanierungsfahrplan
- Steuer (§35c): 20 % der Kosten über 3 Jahre absetzbar (max. 40.000 €)
- Wichtig: Antrag IMMER vor Auftragserteilung stellen
- NEU: Gewerbe zu Wohnen: 30.000 € pro Wohnung ab Juli 2026
1. Förderung auf einen Blick
Die wichtigsten Zuschuss- und Steuerprogramme für Sanierung und Renovierung 2026:
| Programm | Art | Max. Förderung | Für |
|---|---|---|---|
| KfW 458 | Zuschuss | bis 21.000 € (70%) | Heizungstausch (Wärmepumpe etc.) |
| KfW 455-B | Zuschuss | bis 6.250 € | Barrierefreier Umbau |
| BAFA Einzelmaßnahmen | Zuschuss | 15-20% (mit iSFP) | Dämmung, Fenster, Lüftung |
| §35c EStG | Steuerermäßigung | max. 40.000 € | Energetische Sanierung |
| §35a EStG | Steuerermäßigung | max. 1.200 €/Jahr | Handwerkerleistungen allg. |
| Landeszuschüsse | Zuschuss | variiert | Je nach Bundesland |
2. KfW-Zuschüsse: Heizung & Barrierefreiheit
Seit der BEG-Reform 2024 vergibt die KfW vor allem direkte Zuschüsse, ausgezahlt nach Fertigstellung. Für Sanierer sind zwei Programme zentral:
KfW 458: Heizungstausch
- Grundförderung: 30 % für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie
- Klimageschwindigkeitsbonus: +20 % bei Austausch einer alten fossilen Heizung
- Einkommensbonus: +30 % bei einem Haushaltseinkommen unter 40.000 €/Jahr
- Maximal 70 % der Investitionskosten, gedeckelt auf 30.000 € Basis, also bis 21.000 € Zuschuss
KfW 455-B: Barrierefreier Umbau
- Zuschuss bis 6.250 € für bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Türverbreiterung
- Reine Zuschussförderung, kein Energieberater nötig
- Ideal kombiniert mit einer Badsanierung
Den KfW-Zuschuss beantragen Sie direkt im KfW-Zuschussportal, bevor Sie den Auftrag erteilen. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme gegen Verwendungsnachweis.
3. BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert einzelne energetische Maßnahmen mit direkten Zuschüssen:
| Maßnahme | Zuschuss | + iSFP | Max. Kosten |
|---|---|---|---|
| Wärmedämmung (Wand, Dach, Boden) | 15% | 20% | 30.000 € |
| Fenster & Außentüren | 15% | 20% | 30.000 € |
| Lüftungsanlage | 15% | 20% | 30.000 € |
| Sommerlicher Wärmeschutz | 15% | 20% | 30.000 € |
| Heizungsoptimierung | 15% | 20% | 30.000 € |
Förderfähige Kosten: max. 30.000 € pro Wohneinheit und Maßnahme. Mit iSFP: max. 60.000 €.
Wichtig: Der Heizungstausch wird seit 2024 NICHT mehr über die BAFA, sondern über KfW 458 gefördert. Die BAFA ist weiterhin für Dämmung, Fenster und Lüftung zuständig.
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4. Steuerliche Förderung (§35c EStG)
Alternative zum Zuschuss: Energetische Sanierungskosten über die Steuererklärung absetzen.
- 20 % der Kosten über 3 Jahre absetzbar (7 % + 7 % + 6 %)
- Max. förderfähige Kosten: 200.000 €, also max. 40.000 € Steuerermäßigung
- Gilt für: Wärmedämmung, Fenster, Heizung, Lüftung, digitale Systeme
- Voraussetzung: Gebäude älter als 10 Jahre, selbst bewohnt
- Kein Energieberater nötig (aber empfohlen)
Zuschuss oder Steuer? Entscheidungshilfe:
- Maßnahme an der Gebäudehülle: BAFA-Zuschuss und §35c gegenrechnen, das Höhere wählen
- Heizungstausch: KfW 458 ist mit bis zu 70 % fast immer am stärksten
- Hoher persönlicher Steuersatz, selbst bewohnt: §35c kann attraktiv sein (kein Antragsverfahren)
- Vermieter: §35c gilt NICHT, dann BAFA und KfW nutzen
5. iSFP: Der 5%-Bonus
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Gutachten eines Energieberaters, das den optimalen Sanierungsweg für Ihr Gebäude zeigt. Der iSFP bringt:
- +5 % Bonus auf jede BAFA-Einzelmaßnahme (15 % wird zu 20 %)
- Erhöhung der förderfähigen Kosten: 30.000 € wird zu 60.000 € pro Maßnahme
- Kosten iSFP: 300-800 €, selbst zu 80 % förderfähig über die Energieberatungsförderung (max. 1.300 € Zuschuss)
Beispiel: 30.000 € Fassadendämmung. Ohne iSFP: 15 % = 4.500 €. Mit iSFP: 20 % = 6.000 €. Differenz: 1.500 €, mehr als die Kosten des iSFP.
6. Förderungen kombinieren: Was geht?
| Kombination | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| BAFA + §35c (gleiche Maßnahme) | ✗ | Entweder Zuschuss oder Steuer, nie beides |
| KfW 458 + §35c (gleiche Heizung) | ✗ | Heizung entweder über KfW-Zuschuss oder Steuer |
| BAFA + KfW 458 (verschiedene Maßnahmen) | ✓ | Z.B. BAFA für Fenster + KfW 458 für die Heizung |
| BAFA/KfW + §35a | ✓ | Nicht-förderfähige Restkosten über §35a absetzbar |
| BAFA + Landeszuschuss | oft ✓ | Prüfen, einige Länder erlauben Kumulierung |
| iSFP + alles | ✓ | iSFP-Bonus gilt zusätzlich zu allen Programmen |
Rechenbeispiel: Komplettsanierung EFH zum Effizienzhaus 70
Über den bauenX-Festpreis werden alle Gewerke gebündelt vergeben. Das spart gegenüber der Einzelvergabe zusätzlich und schützt vor Nachträgen.
8. 5 teure Fehler bei der Förderung
#1Auftrag VOR Förderantrag erteilt
Der häufigste und teuerste Fehler. Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verliert den GESAMTEN Anspruch. Auch eine mündliche Zusage gilt als Auftrag.
#2Zuschuss und Steuer für dieselbe Maßnahme beantragt
Ein BAFA- oder KfW-Zuschuss UND die steuerliche Absetzung für dieselbe Maßnahme ist nicht erlaubt. Das Finanzamt prüft, eine Rückforderung droht.
#3Keinen Energieberater eingeschaltet
Ohne iSFP verlieren Sie +5 % Bonus auf jede Maßnahme. Bei 100.000 € Sanierung sind das 5.000 € verschenkt. Viele Programme setzen einen Berater ohnehin voraus.
#4Nachweise nicht aufbewahrt
Die Förderstelle kann bis zu 10 Jahre nach Auszahlung prüfen. Rechnungen, Verwendungsnachweise und Energieberater-Bestätigungen müssen aufbewahrt werden.
#5Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt
Jede Förderung hat Mindest-U-Werte. Billige Fenster mit U-Wert 1,3 W/m²K? Gefördert werden nur Werte bis 0,95. Der Energieberater stellt sicher, dass die Anforderungen erfüllt sind.
9. Ablauf: In 6 Schritten zur Förderung
- Energieberater beauftragen: Über die dena-Energieeffizienz-Expertenliste finden (energieeffizienz-experten.de). Kosten: 300-800 €, davon 80 % förderfähig.
- iSFP erstellen lassen: Der Sanierungsfahrplan zeigt die optimale Reihenfolge und erschließt den +5 % Bonus.
- Maßnahmen planen & Angebote einholen: Mindestens 2-3 Angebote vergleichen. bauenX erstellt ein kostenloses Festpreisangebot.
- Förderantrag stellen: BEVOR der Handwerker beauftragt wird. KfW-Zuschuss: online im KfW-Zuschussportal (kfw.de). BAFA: online auf bafa.de.
- Zusage abwarten, dann Auftrag erteilen: Erst mit dem Bewilligungsbescheid den Handwerkervertrag unterschreiben.
- Nach Fertigstellung: Verwendungsnachweis: Rechnungen, Energieberater-Bestätigung und Fotos einreichen. Auszahlung: 4-8 Wochen.
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10. Förderung + Handwerker mit bauenX
Die Förderung bezieht sich auf die Maßnahme, nicht auf einzelne Personen. Fachbetriebe sind voll förderfähig, wenn sie:
- Bei der Handwerkskammer oder als Fachbetrieb registriert sind
- Die technischen Mindestanforderungen der Förderung einhalten
- Ordnungsgemäße, prüffähige Rechnungen ausstellen
Das bedeutet: Sie kombinieren staatliche Zuschüsse mit einem transparenten bauenX-Festpreis. Maximale Kosteneffizienz aus beiden Quellen.
- Erfahrene Fachbetriebe mit Referenzprojekten
- Persönlicher Projektleiter als fester Ansprechpartner
- Festpreisgarantie
- 5 Jahre Gewährleistung + deutscher Gerichtsstand
- Hilfe bei Förderanträgen und Verwendungsnachweisen
11. Energieausweis & weitere Förderprogramme
Neben den großen Programmen gibt es Pflichten und Sonderförderungen, die viele übersehen.
| Thema | Kosten / Förderung |
|---|---|
| Verbrauchsausweis | 50-150 € |
| Bedarfsausweis (aussagekräftiger) | 300-500 € |
| Gewerbe zu Wohnraum (ab Juli 2026) | bis 30.000 € pro Wohnung |
Der Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz, der Verbrauchsausweis nur den bisherigen Verbrauch. Die neue Förderung für die Umnutzung von Gewerbe zu Wohnraum startet im Juli 2026.
12. Handwerker finden & Stundensätze
Wer einzelne Gewerke selbst vergibt, sollte die üblichen Stundensätze kennen.
| Gewerk | Stundensatz |
|---|---|
| Maler | 35-55 € |
| Fliesenleger | 40-60 € |
| Elektriker | 50-80 € |
| Heizung / Sanitär | 55-85 € |
| Zimmerer / Dachdecker | 50-75 € |
Gute Handwerker findet man über Empfehlungen, die Handwerkskammer, Bewertungsportale und Fachbetrieb- Verzeichnisse. Über bauenX als Generalunternehmer entfällt die Einzelsuche: ein Ansprechpartner koordiniert alle Gewerke zum Festpreis.
13. Häufige Fragen
Welche Förderung gibt es 2026 für eine Sanierung?
BAFA: Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (15-20 % mit iSFP). KfW 458: bis 70 % Zuschuss für den Heizungstausch (max. 21.000 €). Steuer: bis 40.000 € über 3 Jahre absetzbar (§35c EStG). Dazu kommen Landeszuschüsse je nach Bundesland.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, mit Einschränkungen: BAFA-Zuschuss und steuerliche Förderung (§35c) schließen sich für dieselbe Maßnahme aus, Sie müssen sich entscheiden. Verschiedene Maßnahmen lassen sich getrennt fördern: BAFA für die Fenster, KfW 458 für die Heizung. Der iSFP-Bonus gilt zusätzlich.
Was muss ich VOR der Sanierung tun?
1. Energieberater einschalten (dena-Liste, Kosten: 300-800 €, selbst förderfähig). 2. Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen (Bonus: +5 % auf alle Einzelmaßnahmen). 3. Förderantrag stellen, BEVOR Sie den Handwerker beauftragen. 4. Erst nach Zusage: Auftrag erteilen und Maßnahme starten.
Lohnt sich ein Energieberater?
Fast immer ja: 1) Die Energieberatung ist selbst zu 80 % förderfähig (max. 1.300 € Zuschuss). 2) Ein iSFP bringt +5 % Bonus auf jede Einzelmaßnahme. 3) Beispiel: Bei 30.000 € Dämmung sind das 1.500 € mehr Zuschuss, allein dadurch zahlt sich der Berater.
Was ist der Unterschied zwischen KfW und BAFA?
Die KfW gibt seit der BEG-Reform 2024 den Zuschuss für den Heizungstausch (Programm 458) sowie Zuschüsse für barrierefreien Umbau. Die BAFA gibt Zuschüsse für einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Außentüren und Lüftung.
Gibt es Förderung auch über einen Generalunternehmer?
Ja. Die Förderung bezieht sich auf die Maßnahme und den ausführenden Fachbetrieb, nicht auf einzelne Personen. Voraussetzung: Der Betrieb ist bei der Handwerkskammer registriert und hält die technischen Mindestanforderungen ein. bauenX arbeitet ausschließlich mit registrierten Fachbetrieben und unterstützt bei Antrag und Verwendungsnachweis.
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