Schrittweise Sanierung im Bestand, Siedlungen der Bergbauzeit, Nachkriegswohnungsbau. Hier erfahren Sie, worauf es bei diesem Gewerk in Bottrop ankommt.
Komplettrenovierung · Bottrop
Nordrhein-Westfalen
- Richtwert
- 600 bis 2.000 €/m²
- Bezogen auf
- Kernsanierung je Quadratmeter Wohnfläche: Entkernung, Entsorgung, komplett neue Leitungen für Elektro, Sanitär und Heizung, Trockenbau, Estrich, Bodenbeläge, Maler
- Ausführung
- 34 bis 115 Tage als grober Phasenansatz, ohne Genehmigung und Lieferzeit
- Anfrage
- kostenlos, höchstens drei Betriebe
Bottrop und Umgebung, unter anderem Essen, Oberhausen, Gladbeck, Gelsenkirchen, Dorsten, Dinslaken, Herten, Marl und Duisburg. Liegt Ihr Ort nicht dabei, fragen Sie trotzdem an — wir arbeiten deutschlandweit.
Sanierungsbetrieb in Bottrop: worauf es im Bestand ankommt
Die wichtigste Lehre aus dem Bottroper Modellstadtprojekt ist keine technische, sondern eine über die Reihenfolge. Zwischen 2010 und 2020 wurden im Pilotgebiet 3.657 Wohngebäude modernisiert, rund 36 Prozent des Bestands, mit einer jährlichen Modernisierungsrate von 3,3 Prozent — ein Vielfaches des bundesweit Üblichen. Was das möglich gemacht hat, war nicht ein besonderes Bauverfahren, sondern dass Eigentümer wussten, welcher Schritt wann sinnvoll ist. Denn die meisten sanieren nicht auf einmal, sondern über Jahre — und dabei entscheidet die Reihenfolge über das Ergebnis. Ein Beispiel, das immer wieder vorkommt: Wer zuerst eine neue Heizung einbaut und danach die Fassade dämmt, hat ein Gerät gekauft, das für ein Haus ausgelegt wurde, das es nicht mehr gibt — zu groß, taktend, teurer als nötig. Umgekehrt ist richtig: erst die Hülle dort verbessern, wo es am günstigsten ist, dann die Anlagentechnik auf den neuen Bedarf auslegen. Wer über Jahre saniert, sollte diese Abfolge einmal schriftlich festhalten lassen, statt sie bei jeder Maßnahme neu zu erfinden — genau dafür gibt es den individuellen Sanierungsfahrplan.
Mögliche Vorhaben: Schrittweise Sanierung im Bestand, Siedlungen der Bergbauzeit, Nachkriegswohnungsbau.
Vor der Beauftragung in Bottrop prüfen
Diese örtlichen Planungshilfen sind für Komplettrenovierung relevant. Karten und Portale geben erste Hinweise; die konkrete Adresse und die geplante Maßnahme entscheiden.
Rückstauschutz der privaten Entwässerung mitplanen
Bottrop verweist für Oberflächenwasser auf die Starkregenhinweiskarte des Bundes und behandelt den Rückstauschutz gesondert. Die Stadt nennt in ihrer Entwässerungssatzung die Verantwortung der Eigentümer für geeignete und funktionstüchtige Rückstausicherungen. Bei Arbeiten an Kellerbad, Leitungen oder Bodenabläufen sind deshalb vorhandene Sicherung, Höhenlage und Wartung zu prüfen. Ob ein Rückstauverschluss oder eine Hebeanlage für die konkrete Nutzung passt, muss fachlich festgelegt werden. Eine Gefahrenkarte für Regenabfluss liefert diese Entscheidung nicht.
Für den Ortstermin: Entwässerungsplan, Lage und Höhe der Abläufe, Daten einer vorhandenen Sicherung sowie Wartungs- und Prüfunterlagen.
Stadt Bottrop: Starkregenhinweise und private Rückstausicherung↗Amtliche Informationen redaktionell geprüft am 26.09.2026. Die verlinkte Stelle bestätigt den aktuellen Stand und den Prüfbedarf für Ihr Objekt.
Was es kostet
600 bis 2.000 €/m²
Kernsanierung je Quadratmeter Wohnfläche: Entkernung, Entsorgung, komplett neue Leitungen für Elektro, Sanitär und Heizung, Trockenbau, Estrich, Bodenbeläge, Maler.
Ein typischer Orientierungswert liegt bei 1.100 €/m².
Günstiger wird es
Wohnung statt Haus, Gebäudehülle und Heizung bleiben unangetastet, Standardausstattung, kein Eingriff in den Grundriss.
Teurer wird es
Feuchte- oder Schadstoffbefund wie Asbest, Eingriff in die Statik, Denkmalschutz, energetische Pflichten nach GModG; 15 bis 20 Prozent Puffer sind üblich.
Die Preisorientierung gilt bundesweit. Für Bottrop liegt keine eigene Preisstichprobe vor. Material, Untergrund, Zugang und Umfang Ihrer Arbeiten bestimmen das Angebot nach dem Ortstermin.
Komplettrenovierung– was kostet das bei Ihnen?
Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was Ihr Vorhaben kostet, rechnet der Betrieb, der es sich ansieht: kurz beschreiben, bis zu drei Angebote vergleichen. Für Sie kostenlos.
Anfahrt in Bottrop und Umgebung
Der Umkreis reicht von Essen, Oberhausen und Gladbeck über Gelsenkirchen, Herten und Marl bis Dorsten, Dinslaken und an den Duisburger Rand. Innerhalb der Stadt ist Bottrop flach und gut befahrbar, in den Wohngebieten kommt ein Fahrzeug bis ans Haus. Eng wird es in den Siedlungen, wo die Wege zwischen den Häuszeilen schmal sind. Für Gerüst, Container oder Möbellift auf öffentlichem Grund müssen Flächennutzung und mögliche Verkehrsmaßnahmen mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.
In den Wohngebieten ist die Anfahrt unproblematisch; in den Siedlungen sind die Wege zwischen den Zeilen schmal, und für Gerüst und Container braucht es eine vorab abgestimmte Aufstellfläche an der nächsten befahrbaren Straße. Wer schrittweise saniert, sollte Maßnahmen bündeln, die dasselbe Gerüst brauchen — Fassade, Fenster, Dach und Solaranlage in einem Bauabschnitt sind erheblich günstiger als vier einzelne Vorhaben. Sagen Sie dazu, welche Maßnahmen Sie planen, ob ein Sanierungsfahrplan vorliegt und über welchen Zeitraum Sie sanieren wollen.
Wird öffentlicher Straßenraum gebraucht, sind Aufstellfläche, Zeitraum, Fußgängerführung und mögliche Verkehrsmaßnahmen mit der zuständigen Stelle zu klären. Eine Halteverbotszone sichert Parkraum; sie ersetzt keine Erlaubnis für Gerüst, Container oder andere Baustelleneinrichtungen. Vereinbaren Sie im Angebot, wer Abstimmung, Anträge, Beschilderung und Gebühren übernimmt.
Liegt Ihr Objekt weiter draußen, beschreiben Sie Ihr Vorhaben trotzdem. Dann suchen wir gezielt einen Betrieb, der näher dran ist; einer, der eine Stunde fährt, rechnet das ein.
Was der Betrieb wissen muss
Je genauer Ihre Beschreibung, desto belastbarer das Angebot. Für Ihr Vorhaben sind diese Angaben hilfreich:
- Welche Maßnahmen planen Sie?
- Über welchen Zeitraum wollen Sie sanieren?
- Liegt ein Sanierungsfahrplan vor?
- Wie viele Quadratmeter, und über wie viele Geschosse?
Fotos helfen mehr als jede Beschreibung. Was Sie nicht wissen, lassen Sie offen — der Betrieb fragt nach.
Kontrollpunkte für Komplettrenovierung
Bauzustände · Komplettrenovierung
Prüfen, solange Sie noch hinsehen können.
Verdeckte Arbeiten lassen sich später nur mit Aufwand beurteilen. Vereinbaren Sie die passenden Kontrollpunkte mit dem Betrieb im Bauablauf.
- Das Aufmaß
- Arbeiten und Mengen je Raum und Gewerk; erhaltene Bauteile und neue Flächen im Plan unterscheiden.
- Vor Bestellung und Beginn
- Tragwerk, Leitungen, Bauhistorie und Schadstoffverdacht vor dem Rückbau klären.
- Baufolge, Bewohnbarkeit, Koordination und Freigabe zusätzlicher Befunde schriftlich festlegen.
- Vor dem Schließen
- Leitungen, Abdichtung, Dämmung und Verstärkungen vor Wiederaufbau dokumentieren lassen; Freigaben je Gewerk abstimmen.
- Bei der gemeinsamen Übergabe
- Raumweise mit den Leistungsbeschreibungen prüfen und offene Punkte mit Zuständigkeit protokollieren.
- Prüf-, Produkt- und Pflegeunterlagen aller Gewerke gebündelt erhalten.
Was zu Komplettrenovierung dazugehört
Diese Positionen stehen in einem vollständigen Angebot. Fehlt eine davon, fragen Sie nach — meist ist sie nicht entfallen, sondern kommt später als Nachtrag.
- 01.00Bestandsaufnahme, Bauhistorie und anlassbezogene Schadstofferkundung vor Rückbau
- 02.00Entkernung und Entsorgung
- 03.00Grundriss: Wände entfernen oder ergänzen, Statik prüfen lassen
- 04.00Elektro und Sanitär komplett neu
- 05.00Estrich, Bodenbeläge, Innentüren
- 06.00Malerarbeiten, Feinreinigung, Abnahme
Wie lange es dauert
Die Ausführungsphasen summieren sich in diesem groben Ansatz auf 34 bis 115 Tage. Planung, Genehmigung, Lieferzeit und Wartezeiten zwischen Gewerken kommen je nach Vorhaben hinzu. Der Betrieb erstellt den verbindlichen Zeitplan.
- Planung und Genehmigung7–30 Tage
- Entkernung3–10 Tage
- Rohinstallation Elektro und Sanitär5–15 Tage
- Estrich und Trocknung7–28 Tage
- Ausbau und Oberflächen10–25 Tage
- Abnahme und Restarbeiten2–7 Tage
Drei Fehler, die teuer werden
Estrich-Trocknung nicht eingeplant
Die Trocknung hängt unter anderem von Estrichart, Dicke, Raumklima und Bauablauf ab. Zentimeter-Wochen-Regeln sind keine Freigabe für den Belag. Stimmen Sie Trocknung, gegebenenfalls Heizprogramm und dokumentierte Belegreifeprüfung mit Estrichleger und nachfolgendem Gewerk ab.
Tragende Wand ohne Statiker
Ob eine Wand trägt, sieht man ihr nicht an. Im Altbau tragen auch schlanke Innenwände. Ein Statiker kostet wenige hundert Euro, ein Riss in der Decke darüber ein Vielfaches.
Schadstoffe zu spät geprüft
Bauhistorie und geplante Eingriffe bestimmen die Schadstofferkundung. Bei Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 ist Asbestverdacht zu berücksichtigen; auch alte Kleber oder Holzschutzmittel können andere Schadstoffe enthalten. Prüfen lassen, bevor geschliffen, gebohrt oder abgebrochen wird.
Zuschüsse und Steuer
Bei einer Komplettsanierung einzelne förderfähige energetische Maßnahmen von allgemeinem Innenausbau und Ausstattung trennen. Eine Grundförderquote gilt nicht pauschal für die gesamte Rechnung. An der Gebäudehülle sind 15 Prozent Grundförderung über das BAFA möglich; die Basis-Kostenobergrenze liegt bei 30.000 Euro je Wohneinheit. Für iSFP-Fälle gelten besondere Kosten- und Bonusregeln, seit Juli 2026 auch eine Mindestinvestition; den eigenen Fall anhand der aktuellen BEG-Regeln prüfen. Für BEG-Einzelmaßnahmen ist vor Antragstellung ein förderkonformer Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung erforderlich; Antrag vor Vorhabenbeginn. Technische Mindestanforderungen, Nachweise und förderfähigen Umfang vorab mit der Energieeffizienz-Expertise beziehungsweise dem ausführenden Betrieb klären. Alternativ kann § 35c EStG bei einem selbst genutzten eigenen Gebäude über zehn Jahre und erfüllten technischen Voraussetzungen bis zu 20 Prozent über drei Jahre, höchstens 40.000 Euro je Objekt, ermöglichen. Die vorgeschriebene Bescheinigung ist nötig; dieselbe Maßnahme nicht mit öffentlichem Zuschuss oder § 35a kombinieren. Für begünstigte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im bestehenden Haushalt kann § 35a EStG 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro jährlich je Haushalt, als Steuerermäßigung ermöglichen. Rechnung und Zahlung auf das Konto des Betriebs sind nötig; Material und Neubauarbeiten zählen nicht. Öffentlich bezuschusste Maßnahmen sind von dieser Handwerkerermäßigung ausgeschlossen.
So läuft es
- Sie beschreiben Ihr Vorhaben, etwa zwei Minuten.
- Wir suchen einen passenden Partnerbetrieb für Ihr Vorhaben in Bottrop. Ihre Anfrage geben wir an höchstens drei passende Betriebe weiter.
- Der Betrieb meldet sich bei Ihnen und sieht sich die Sache an.
- Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Betrieb. bauenX führt selbst nichts aus.
Die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Ob ein Betrieb verfügbar ist und was die Arbeit kostet, klären wir anhand Ihres konkreten Vorhabens.
Weitere Gewerke in Bottrop
Häufige Fragen zu Komplettrenovierung
Kann man während der Sanierung wohnen bleiben?
Bei einer Kernsanierung kaum. Sobald Estrich und Leitungen angefasst werden, fehlen Wasser, Strom und Heizung. Bei abschnittsweiser Renovierung ist es möglich, verlängert die Bauzeit aber spürbar, weil jeder Abschnitt gesondert geschützt und gereinigt wird.
Was gehört in eine ordentliche Kostenaufstellung?
Entweder nachvollziehbare Mengen und Einheitspreise oder eine genaue Leistungsbeschreibung für die vereinbarte Pauschale. Entscheidend sind derselbe Zielzustand, ausdrücklich enthaltene Nebenleistungen und klare Annahmen zum Bestand. Zusatzbefunde sollten vor Ausführung mit Umfang, Preis und Terminwirkung abgestimmt werden.
Wie viel Puffer sollte man einplanen?
Im Altbau zehn bis fünfzehn Prozent. Beim Öffnen von Decken und Wänden kommt regelmäßig zum Vorschein, was vorher niemand sehen konnte: morsche Balkenköpfe, alte Leitungen, Feuchte.
Was kostet das bei Ihnen?
Die Spannen oben sind Richtwerte. Den Preis für Ihr Vorhaben nennt Ihnen der Betrieb, der es sich ansieht. Beschreiben Sie es kurz, Sie erhalten bis zu drei Angebote zum Vergleich. Für Sie kostenlos.
Kostenlos · unverbindlich · höchstens drei Betriebe je Anfrage

